kreuz und quer durchs Leben

Kategorie: verkehrstechnisches (Seite 4 von 4)

Verkehr findet bekanntlich im Freien statt

Ausgeschwebt

Bisher befand sich das Projekt: Transrapid vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen immer noch in der Schwebe, im wahrsten Sinne des Wortes.

Aber jetzt hat es sich für den Transrapid ausgeschwebt und ebenso für Edmund Stoiber auf Wolke 7. Beide sind hart in der Realität aufgeschlagen.

Stoibers Denkmal ist den Bach runter gegangen und die Baukosten für das Schwebedingens sind förmlich explodiert, was eigentlich jedem klar war.

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Dortmund einen Tag ohne Bus und Bahn

Fahrgastinfo zum Warnstreik

Als ich heute morgen mit der Straßenbahn zur Arbeit gefahren bin, ist mir ein unscheinbarer DIN A5-Zettel aufgefallen.

Auf ihm wurde hingewiesen, dass morgen früh ab 2:30 Uhr weder Busse noch Straßenbahnen in Dortmund verkehren würden.

Grund hierfür ist der 24-stündige Warnstreik der Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr. Darüber werden sich die Taxifahrer wieder ganz besonders freuen.

Als Alternative bleibt demnach nur die S-Bahn der Deutschen Bahn.

Die Kunden wird’s freuen. Na dann

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RAIL4CHEM wurde verkauft

Heute wurde das EVU RAIL4CHEM an die VEOLIA Cargo S.A., eine Tochter des französischen Veolia Konzerns, verkauft. Zu den Kostet wollte sich keiner äußern.

Die Transaktion bedarf der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden und soll im ersten Halbjahr 2008 abgeschlossen sein.

hieß es dazu in einer Pressemitteilung auf der Homepage von RAIL4CHEM.

Gesellschafter, der im Jahr 2000 gegründeten RAIL4CHEM Eisenbahnverkehrsgesellschaft mbH, waren die BASF SE, die Bertschi AG, die HOYER GmbH und VTG AG.

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Graffiti und Scratching

Mit Graffiti besprühte S-Bahn in Dortmund

Auch wenn es Sprayer gibt, die über eine künstlerische Ader verfügen, wie der Beitrag “Bart und Nelson on rail” beweist, sollte dennoch jedem klar sein, dass Graffitis, Scratching oder Etching kein Kavaliersdelikt, sondern eine Sachbeschädigung darstellt und auch als solche geahndet wird.

Falls nicht, dann möchte ich hier den § 303 StGB zitieren:

Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Bart und Nelson on rail

Bart und Nelson on rail

Dieses lustige Graffiti habe ich heute morgen in Dortmund auf einer S-Bahn entdeckt. Da war wohl ein kleiner Picasso unterwegs.

Wer mehr Informationen zur Simpson Familie oder weiterer Charaktere haben will, sollte sich auf den beiden genannten Seiten mal umsehen.

Nachtrag: Auch wenn dieses Graffiti hübsch ausschaut, es ist Sachbeschädigung und wird auch als solche geahndet. Siehe hierzu auch den Beitrag: Graffiti und Scratching. Diese Schmierereien auf Bahnen und Häuser lehne ich kategorisch ab, da sie sowieso ohne jeden künstlerischen Hintergrund erfolgen.

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