Gestern fand die Wiederholung der Kommunalwahl von 2009 statt, nachdem der Urnengang von 2009 wegen der “Haushaltslüge” des damaligen Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer und seiner Kämmerin Dr. Uthemann für ungültig erklärt wurde.

Diesbezüglich wurde den beiden von Seiten der Stadt Dortmund die Regressforderung zu je 30.349,42 Euro überreicht. Hier die wichtigsten Eckpunkte zur Regressforderung gegen Dr. Langemeyer und Dr. Uthemann (PDF).

Von den 451.439 wahlberechtigten Dortmundern gaben 147.738 ihre Stimme ab, was eine Wahlbeteiligung von 32,7% entspricht.

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