Günter Freiherr von Gravenreuth ist das Abmahnmonster per se. Die Internetszene kennt ihn wie keinen anderen. Er produzierte Abmahnungen am Fließband und kassierte jede Menge Kohle dafür.

Doch nun hat ihm die taz mit ihrem Anwalt Jony Eisenberg gehörig vor den Koffer geschissen. Der Abmahnanwalt muss nun wegen Betruges eine Haftstrafe von 14 Monate ohne Bewährung antreten und könnte zudem seine Zulassung als Anwalt verlieren.

Dieser hatte 2007 behauptet, die Abmahngebühr und ein dazugehöriges Schreiben der taz nicht erhalten zu haben.

Den vollständigen Artikel könnt Ihr auf der Homepage der taz nachlesen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und zu einer Revisionsverhandlung wird es demnächst auch noch kommen.